04.02.01.15 (Sachsen,Thüringen) Softwareentwicklung
- Laufende Nr
- 155
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.15
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist/Berater/Umsetzer IV
- ERAAA
- Softwareentwicklung
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 8
- SAH
EA
Lösungen für anwenderspezifische Problemstellungen betriebswirtschaftlicher/ technischer/ organisatorischer Art entwickeln, Erfassen und Analysieren des Kundenproblems, Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern; Erstellen des IT-Pflichtenheftes, z. B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten, Softwarearchitektur, Realisieren anwenderspezifischer Software über den gesamten Bereich der IT-Technologie unter Verwendung von Standardsoftware Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte; Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen; Test der erstellten Software unter Artwenderbedingungen, Übergabe der Software zur Abnahme durch den Kunden, bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren; Erstellen und Pflege der Programmdokumentation; Weiterentwickeln von Programmelementen, Fehler-/Störungsbehebung durchführen; Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern; Beraten der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Software im laufenden Betrieb; Information und Schulung von Anwendern.
BBG
Es sind eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. IT-Systemelektroniker/-in, lT- Systemprogrammierer/-in, Fachinformatiker/-in) und eine spezifische berufliche Weiterbildung und langjährige Berufserfahrung erforderlich.